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Die folgende eMail ging an einige Krankenkassen. Gentwortet haben: Hamburg Münchner Krankenkasse, SEL Betriebskrankenkasse, Hanseatische Erstazkasse (HEK), Handelskrankenkasse (HKK), Deutsche Beamten Kasse (Debeka)
Alternative Behandlungsmethode

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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schreibe hier anonym, weil mir die ganze Angelegenheit etwas peinlich ist. Im Falle einer positiven Antwort teile ich Ihnen meinen Namen und Versicherungsnummer natürlich sofort mit.
Seit meiner Kindheit leide ich unter einer relativ harmlosen Stoffwechselkrankheit, welche meinen Stuhlgang beeinträchtigt, d.h. ich habe dauernd Blähungen und Verstopfungen. Regelmäßig muß ich meinen Hausarzt aufsuchen, der mir dann oftmals Medikamente verschreibt.
Jetzt kommt der peinliche Teil. Vor einem halben Jahr hatte meine Frau Geburtstag und ich habe ihr ein erotisches Geschenk gemacht - einen Vibrator. Wir müssen manchmal auf solche Hilfsmittel zurückgreifen, da mich meine Bauchschmerzen oftmals bei gewissen Tätigkeiten behindern. Vor vier Monaten war es wieder ganz schlimm, ich konnte mich nicht konzentrieren und so mußte meine Frau ihr Geschenk ausprobieren. Sie laß noch die Gebrauchsanleitung und ich habe mir das Gerät einmal angeschaut und es dabei versehentlich angemacht. Vor Schreck ist es mir aus der Hand gefallen, direkt auf den Bauch, ich war so zittrig, daß ich den Ausschalter gar nicht gefunden habe. Als meine Frau und ich gleichzeitig danach griffen, ist der Vibrator dann auch noch irgendwie unter meinen Schlafanzug gerutscht und hat sich verheddert. In dieser kurzen Zeit jedoch merkte ich schon, daß sich meine Blähungen durch die sanften Vibrationen lautstark lösten.
Das wollte ich jetzt aber genauer wissen - zum Leidwesen meiner Frau. Ich legte den Vibrator für einige Zeit auf meinen Bauch. Ich kann Ihnen sagen, das ist ein herrliches Gefühl gewesen; die Blähungen verschwanden im Nu. Seitdem "bearbeite" ich meinen Bauch täglich für mehrere Stunden und der Erfolg ich umwerfend. Ich habe weder Blähungen noch leide ich unter Verstopfung. Medikamente benötige ich keine mehr und auch der regelmäßige Gang zum Hausarzt ist unnötig geworden.
Leider hält so ein Vibrator in so einem Dauerbetrieb nicht sehr lange. Seit dem ersten mal, sind mir schon drei Geräte heiß gelaufen. Auf Dauer stellt dies für mich, eine relativ hohe finanzielle Belastung dar. Deshalb die Frage an Sie: Übernehmen Sie die Kosten für ein jeweils neues Gerät, oder zumindest einen Teil davon? Vielleicht ist auch noch ein Extrateil für meine Frau möglich. Dies ist mit Sicherheit günstiger, als die dauernden Arztbesuche und Medikamente.
Für Ihre Mühe bedanke ich mich schon mal im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
ein schmerzfreies Mitglied
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Die Antworten :-)
Antwort der Hamburg Münchner Krankenkasse

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Liebes (unbekanntes) Mitglied!
Durch ein Malheur sind Sie zu aufregenden neuen Erkenntnissen und Erfolgen gekommen! Das ist zunächst positiv zu bewerten, zumal der überaus große Erfolg sich wohl sonst nie eingestellt hätte!?!
Die Krankenkasse kann Kosten für Vibratoren ganz oder teilweise nicht übernehmen. Auf diese Weise können wir nicht helfen.
Wir können Ihnen aber eine Alternative vorschlagen: Werden Sie Segler und lassen sich den Wind um die Ohren wehen! Das hätte folgende zwei Vorteile:
1. Sie benötigten keinen Vibrator mehr, um Blähungen verschwinden zu lassen - im Gegenteil: Sie können die Blähungen wunderbar zu Unterstützung der Schnelligkeit des Segelbootes einsetzen nach dem Motto: mehr Wind, mehr Fahrt!
2. Der Vibrator käme dann seinem eigentlichen "Einsatzgebiet" zugute, und ein Heißlaufen wäre wahrscheinlich auch nicht mehr gegeben!
Was halten Sie davon? Beide Eheleute gehen künftig ihrem Hobby nach und haben nur noch Freude!
Es grüßt Sie
Ihr
Gesundheits-Informations-Zentrum
Hamburg Münchener Krankenkasse
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Ahoi, nun fange ich also an zu segeln. Eine frische Meeresbriese soll ja auch gut gegen Verstopfung sein. Ob mir der medizinisch notwendige Segelschein bezahlt wird?
Antwort der SEL Betriebskrankenkasse

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Guten Tag,
es freut uns, dass Sie eine Linderung Ihres Leidens ohne ärztliche Mithilfe erzielen konnte.
Trotzdem müssen wir Sie darauf hinweisen, dass der Betrieb von Vibratoren mit Risiken verbunden ist.
Die Kunststoffe können Weichmacher enthalten, die die Haut auf Dauer schädigen. Zudem können die Batterien auslaufen und Verätzungen verursachen.
Daher hat der Gesetzgeber im VibRG ausgeschlossen, dass eine Kostenbeteiligung für derartige Hilfsmittel möglich ist.
Wir raten Ihrer Ehefrau zum Besuch eines Massagekurses. Diese kann die wohltuenden Vibrationen ggf. auf Ihrem Bauch selbst erzeugen.
Mit freundlichen Grüßen
SEL Betriebskrankenkasse
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Na das nenne ich eine vernünftige Antwort. Die Frage ist nur, ob der Massegekurs meiner Frau dann auch von der Kasse bezahlt wird ??? ... da maile ich gleich mal zurück *grins*
meine Antwort

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Liebes SEL-Team,
vielen Dank für Ihre schnelle und aufklärende Antwort. An die Risiken habe ich nicht gedacht und bin mehr als froh, bei Ihnen in so guten Händen zu sein.
SEL> Wir raten Ihrer Ehefrau zum Besuch eines Massagekurses.
SEL> Diese kann die wohltuenden Vibrationen ggf. auf Ihrem
SEL> Bauch selbst erzeugen.
Auch dieser Gedanke hat etwas für sich, würden Sie denn alternativ die Kosten für einen Massagekurs meiner Frau übernehmen. Zur Information, meine Frau ist bei mir mitversichert.
Herzliche Grüße
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die erneute Antwort der SEL

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Hallo,
ich denke wir könnten einen Kostenbeteiligung im Rahmen der Gesundheitsförderung vornehmen.
Hierzu wäre sicherlich eine ärztliche Verordnung sinnvoll.
Bei den beschriebenen Problemen, bzw. Erfolgen der Behandlung dürfte das jedoch kein Problem sein.
Mit freundlichen Grüßen
SEL Betriebskrankenkasse
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| Jo, das ist ja ein Ding ... schade, daß ich nicht dort versichert bin, oder veralbert mich hier etwa jemand *grübel* :-) |
Antwort der Handelskrankenkasse

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Guten Tag,
gerne beantworten wir Ihnen Ihre Anfrage zur Kostenübernahme bezüglich eines Vibrators.
Im Sozialgesetzbuch (SGB) V ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Krankenkasse Kosten für Hilfsmittel übernimmt. Der Text hierzu unter § 33 SGB V lautet: Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind.
Ein Vibrator zählt nicht zu den Hilfsmitteln, die von den Krankenkassen bezahlt werden können. Leider ermöglichen uns auch Ihre persönlichen Umstände beziehungsweise eine mögliche Kostenersparnis durch die Vermeidung von Arztbesuchen keine andere Entscheidung.
Wenn Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie selbstverständlich gerne.
Andrea T.
Teamleiterin
Abteilung Leistungen
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Schade, ich wollte mir gerade eine thailändische Bauchmassage verschreiben lassen. Trotzdem würde ich gerne wissen, wieso Frau Andrea T. einen Vibrator als "täglichen Gebrauchsgegenstand" ansieht ;-)
Antwort der Hanseatischen Ersatzkasse

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Sehr geehrter Herr Jovalli (?),
ich kann verstehen, dass Sie aus Ihrer persönlichen Sicht heraus eine gewisse Hemmschwelle sehen und deshalb keine persönlichen Daten angeben möchten.
Haben Sie aber bitte Verständnis dafür, dass - gerade bei schwierigen Konstellationen Hilfe Ihrer Krankenkasse nur angeboten werden kann, wenn eine "direkte" Kontaktaufnahme möglich ist.
Seien Sie aber Gewiß, dass absolute Diskretion oberstes Gebot für uns bedeutet. Nur so können wir als Dienstleister mit dem besonderen Service einer exklusiven Krankenkasse wirklich für unsere Versicherten "unseren Mann" stehen und auf die Wünsche unserer Versicherten, soweit als möglich, eingehen.
Ich darf Ihnen deshalb persönlich anbieten, sich - unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Versichertennummer - mit mir per Mail bzw. per Telefon (01801 - *** *** - eine Einheit Ortstarif! -) in Verbindung zu setzen.
Auf diesem Weg werden wir Ihnen sicherlich beratend zur Seite stehen können.
Mit freundlichem Gruß
HEK-Team Direkt
Dieter K.
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Hui, das war aber nett, ich rufe aber besser nicht an, vielleicht will er Telefonsex ...
Antwort der Debeka

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Sehr geehrtes Mitglied,
wir freuen uns, dass Sie derzeit schmerzfrei sind.
Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass ein Vibrator nicht zu den erstattungsfähigen Hilfsmitteln zählt.
Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia A.
Debeka Service-Center
Kundenservice@debeka.de
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kurz und schmerzlos ... Beamte halt *frechgrins*, aber das riecht nach einer neuen Mail, ich kann ja mal § 33 SGB V (siehe Antwort Nummer 3) zitieren und Fragen, wieso denn ein Vibrator ein täglicher Gebrauchsgegenstand ist.
die Antwort der Debeka auf die erneute Anfrage

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Sehr geehrtes Mitglied,
das Sozialgesetzbuch zielt mit seinen Regelungen auf die gesetzliche Krankenversicherung ab. Ihrem privaten Krankenversicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenversicherung zugrunde. Darin werden die erstattungsfähigen Hilfsmittel genannt. Ein Vibrator zählt nicht dazu, auch wenn er - seinem eigentlichen Nutzen nicht entsprechend - Ihnen bei Ihrer Erkrankung gut tut.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auch nach erneuter Prüfung im Sinne der Versichertengemeinschaft zu keiner anderen Entscheidung gelangen können.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia A.
Debeka Service-Center
Kundenservice@debeka.de
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| Schade ... und ich dachte immer die Privaten wären großzügiger, aber immerhin hat Claudia A. den Virbrator gründlich geprüft ;-) |
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